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Wissenswertes über die Kolumbarien
auf dem Ev. Friedhof in Wengern
| Auszug aus der gültigen Friedhofssatzung:
§ 16 Kolumbarien
(1) Die Friedhofsträgerin errichtet Kolumbarien mit verschließbaren Urnennischen und verschließt jede Urnennische mit einer Abdeckplatte. Die vom Träger eingesetzte Abdeckplatte ist nach der Beisetzung auf Kosten und Veranlassung der nutzungsberechtigten Person gegen einen durch einen Steinmetz beschrifteten Gedenkstein auszutauschen. Außer der Gedenktafel darf kein weiteres Gedenkzeichen aufgestellt werden. Die Friedhofsträgerin kann eine besondere Stelle ausweisen, an der Grabschmuck abgelegt werden kann. Dies schließt den individuellen Grabschmuck an den Kammern aus. Die Friedhofsträgerin behält sich vor, den Grabschmuck von der besonderen Stelle in regelmäßigen Abständen zu entsorgen. Sofern Grabschmuck an einer nicht besonders ausgewiesenen Stelle abgelegt wird, wird dieser Grabschmuck von der Friedhofsträgerin abgeräumt und entsorgt. Eine Bestattung in einem Kolumbarium kann nur auf schriftlichen Antrag erfolgen. Ein Anspruch auf Bestattung besteht nicht.
(2) In Kolumbarien, an denen Nutzungsrechte an den Urnennischen vergeben werden, können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Anlage und Unterhaltung der Kolumbarien erfolgt für die Dauer der Nutzungszeit durch die Friedhofsträgerin. Nach Ablauf der Nutzungszeit werden die Urnen durch die Friedhofsträgerin aus den Urnennischen entnommen und an einem von der Friedhofsträgerin festgelegten Ort auf dem Friedhof beigesetzt.
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Auszug aus § 4 Abs. 3 (Nutzungsgebühren) der gültigen Gebührensatzung:
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c) Urnenbeisetzung im Kolumbarium
(Nutzungszeit 25 Jahre)
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1.700
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Euro
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f) Verlängerungsgebühr Urnenbeisetzung im
Kolumbarium je Urnennische und Jahr
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68 |
Euro |
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Die Kolumbarien sollen schlicht gestaltet sein.
Der Friedhofsausschuss hat dazu Folgendes überlegt:
Auf den Grabplatten dürfen nur christliche Symbole erscheinen. Vasen, Fotos, Grablichter oder Ähnliches dürfen aber nicht angebracht werden.
Für Blumenschmuck haben wir schöne Vasensteine aufgestellt, die enstprechend genutzt werden dürfen.
Die Platten sind genehmigungspflichtig, allerdings ist der Antrag gebührenfrei.
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Rückblick zum Tag des Friedhofs 2011
... es war ein schöner Sommertag...
Eine Tasse Kaffee und Kuchen unter freiem Himmel, umgeben von viel Grün, netten Menschen und ein – den Nachmittag füllendes- interessantes Programm:
phantasievoll gestaltete Blumenarrangements, Skulpturen aus Eichenholz und Stein, Insiderinfos über Wengeraner „Urgesteine“, Heimatgeschichte der besonderen Art, besinnliches über christliche Symbole und Wissenswertes über unseren Friedhof.
Man konnte sich umsehen, informieren und Ruhe finden.
Die Thematisierung des Sterbens über Kunst, Kultur und Geschichte war eine Möglichkeit, schw ierige Themenbereiche zugänglicher zu machen. Den vielen Mitwirkenden (Bestattern, Floristen, Steinbildhauern, Friedhofsgärtner, Friedhofsverwaltung und......) ist es gelungen aufzuzeigen, wie vielfältig und facettenreich die Hilfsangebote und Unterstützungsmöglichkeiten im Todesfall für Angehörige sind.
Das und viel mehr rund um das Thema „Friedhofskultur“ bot der „Tag des Friedhofs“!
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Der Ev. Friedhof in Wengern, Trienendorfer Straße, steht im Eigentum der Evangelischen Kirchengemeinde Wengern.
Leitung und Aufsicht liegen beim Presbyterium.
Die allgemeine Geschäftsführung liegt bei der Friedhofsverwaltung und dem Friedhofsausschuss. |
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Rückblick auf den "Tag des Friedhofs 2011"
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| Uns ist es wichtig, neben der üblichen Abwicklung von Bestattungs- und Grabangelegenheiten, auch allgemeine Fragen der Bestattungskultur, Veränderungen in Gesellschaft, Kultur und Kirche im Auge zu behalten. Dabei wollen wir der christlichen Auferstehungshoffnung besonders Rechnung tragen. Durch geeignete Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekte, suchen wir das Ansehen des Friedhofes zu wahren und seine Bedeutung als christliche Ruhestätte angemessen und werbend darzustellen. |
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| Einen ersten optischen Eindruck vom Friedhof können Sie hier bekommen. weiter |
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Was interessant und wichtig ist, wenn man ein Grab bei uns hat,
erfahren Sie in der aktuellen Friedhofssatzung.
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Die aktuelle Friedhofsgebührensatzung können Sie hier abrufen.
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| Neues vom Friedhof
Im Laufe der Jahre haben wir als evangelischer Friedhof immer wieder auf die Veränderungen in der Gesellschaft und ihrer Bestattungskultur neue Antworten finden müssen. Dass zunehmend immer weniger Angehörige in der Lage oder willens sind eine Grabanlage zu pflegen, hatte uns vor einigen Jahren dazu bewegt, Rasengrabstätten anzulegen, die keiner Pflege bedürfen und dennoch eine namentliche Erinnerung ermöglichen. Das Ausweichen auf eine „anonyme" Bestattung konnten wir so oft verhindern. Denn darauf achten wir als evangelische Kirche, dass niemand irgendwo begraben wird, ohne dass es einen sichtbaren Ort der Erinnerung gibt. Deswegen sind bei uns auch keine vollanonymen Bestattungen mehr möglich. Wir haben beschlossen, auf dem „anonymen" Gräberfeld eine Namensstele zu errichten, auf der die Namen der Verstorbenen vermerkt sind.
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| Im unteren Teil des Friedhofes wurde ein sogenanntes „ Kolumbarium" errichtet, in dem Urnen oberirdisch beigesetzt werden können. Auch hier erweitern wir unser Angebot, unsere Verstorbenen ohne die Notwendigkeit einer späteren Grabpflege beizusetzen und dennoch einen schönen und würdigen Ort der Erinnerung zu haben. |
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Aber die Kirchengemeinde als Trägerin des Ev. Friedhofes an der Trienendorfer Str. hat ein großes Interesse daran, dass der Friedhof nicht nur ein Begräbnisort ist. Vielmehr möchten wir einen Ort schaffen, an dem sich die Angehörigen und Besucher auch wohl fühlen können, weil es ein Ort der Ruhe, der Schönheit und der Besinnung ist. Dazu sind wir natürlich auf die Mithilfe der Nutzungsberechtigten angewiesen, die die Gräber ihrer Angehörigen pflegen.
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